Unternehmensstrategie

SWAV beschließt höhere Ausbildungsvergütung

Uhr und Geld auf Waage
Die Auszubildendenvergütung für Augenoptiker wird zum kommenden Ausbildungsbeginn 2022 in Baden-Württemberg, Hessen u. Saarland sowie Rheinland-Pfalz erhöht.
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veröffentlicht am
3. November 2021
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Die Auszubildendenvergütung für Augenoptikerinnen wird zum kommenden Ausbildungsjahr 2022/23 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland erhöht. Das beschloss eine SWAV-Delegiertenversammlung Anfang Oktober. So verdienen angehende Augenoptiker im 1./2./3. Lehrjahr 750/850/950 Euro (vormals 600/700/850 Euro). Den kleineren Sprung bei der Vergütung im 3. Lehrjahr erklärt der SWAV damit, dass dieser bei der letzten Erhöhung 2016/17 größer ausgefallen war.

Lehrlingsgehalt kratzte an Mindestausbildungsvergütung

Die Erhöhung war nicht nur wegen der steigenden Inflation notwendig, auch aufgrund der seit April 2019 vorgeschriebenen, ebenfalls jährlich steigenden gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, war Handlungsbedarf. „Mit den aktuell gültigen Vergütungen konnte diese nur noch bis zum Beginn des Ausbildungsjahres 2022/23 abgefangen werden“, so der SWAV in einer Pressemitteilung.

Der Zeitpunkt sei gezielt gewählt, jetzt zehn Monate vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2022/23 könnten Unternehmen auf der Suche nach neuen Auszubildenden mit den neuen Vergütungen „werben“. Ob die anderen Landesinnungen mit einer Erhöhung nachziehen, ließ der SWAV offen.

Urlaubsanspruch und Stundenzahl bleibt gleich

Der Urlaubsanspruch und die Wochenstundenzeit wurden in der Delegiertensitzung zwar diskutiert, aber nicht in den Beschluss übernommen. Gründe, den Urlaubsanspruch nicht zu erhöhen, sieht der SWAV darin, dass Auszubildende bereits durch die Zeit in der Berufsschule und der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung weniger Wochen im Betrieb seien, als Angestellte. Das Vermitteln der Ausbildungsinhalte benötige eine gewisse betrieblich absolvierte Stundenzahl. Das Kürzen dieser betrieblichen Zeit würde ebenfalls bedeuten, dass weniger Zeit für die fundierte fachliche Ausbildung im Betrieb bliebe, so der SWAV in einer Stellungnahme.

Die Ausbildungsvergütung werde der SWAV das nächste Mal 2024 auf den Prüfstand stellen.

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