Was ist Optometrie?
Optometrie hat seinen etymologischen Ursprung im Altgriechischen. Aus optikē (der "Lehre vom Sichtbaren"), optikós ("zum Sehen gehörend") und dem altgriechischen Wort metron ("Zählung", "Messung") erhält man den Begriff Optometrie. Wie es der Name bereits vermuten lässt, versteht man unter Optometrie die Lehre über das Messen und Beurteilen der Sehfunktionen des menschlichen Auges. Dabei spielt die richtige Korrektur von Fehlsichtigkeit eine Rolle. Diese Korrektur bezieht sich auf das Zusammenspiel beider Augen, also des binokularen Sehens. Optometrie bezieht die biologische und die physikalische Optik mit ein. Im Feld der Augenoptik hat sich der Mathematiker Hermann Pistor einen Namen gemacht. Pistor entwickelte im Rahmen seiner Lehrtätigkeit und Leitung an der Fachhochschule für Augenoptik in Jena, die Grundlagen der deutschen Fach- und Hochschulausbildung für die moderne Augenoptik und Optometrie. Die Optikerschule in Jena trägt heute Pistors Namen. Ein weiterer Vorreiter des Feldes ist Peter Abel. Abel veröffentlichte gemeinsam mit anderen das Handbuch der Optometrie und arbeitete mit Hans Joachim Haase und Karl Schultze zusammen, zwei Pionieren der Branche.
Was macht ein Optometrist?
Optometrie ist die Lehre und das Arbeitsgebiet zur Erfassung und Bewertung der Sehfunktionen und der Sehleistung. Dazu gehört z.B. die Messung der Sehschärfe und des Gesichtsfelds, die Bestimmung der geeigneten Sehstärke, des Nahsehen, des Farbensehen sowie die Beurteilung des Raumsehens, des Bewegungssehens und des Blendungs- und Dämmerungssehens. Die Optometrie bestimmt Sehfunktionen zum Zweck einer Sehhilfenbestimmung oder im Hinblick auf das Vorliegen krankhafter Funktionseinschränkungen durch ein Pathologiescreening, zum Beispiel das Messen und Bewerten des Augeninnendrucks.
Wie wird man Optometrist?
Es gibt mittlerweile einige Möglichkeiten, sich zur Optometristin weiterbilden zu lassen. Möglich unter anderen durch Weiterbildungsprüfungen zur Optometristin (HWK) durch die Handwerkskammern Dresden, Düsseldorf und Potsdam. Das Berufsbild „Optometrist“ ist in Deutschland nicht geschützt. Aber nach § 5 UWG darf man diese Bezeichnung nur führen, wenn man sich entsprechend qualifiziert hat. Jeder, der im Geschäftsverkehr als Optometrist auftritt, braucht eine Qualifikation im Feld der Optometrie. Optometrische Kompetenzen übersteigen die eines Augenoptikermeisters oder Augenoptikers, insbesondere durch die augenmedizinischen Wissensgebiete. Nach einem Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 1993 muss ein Optometrist sein Können durch einen Nachweis belegen. Nach Wettbewerbsrecht, darf man sich Optometristin nennen, wenn man also bestimmte Kompetenzen, zum Beispiel durch Weiterbildungen oder ein Studium, erworben hat. Neben dem Kerngebiet eines Augenoptikers, wie Sehhilfen anpassen, abgeben und die nötigen Korrekturwerte messen, ist ein Optometrist auch in der Lage Augenkrankheiten zu erkennen und darf einen Krankheitsverdacht äußern, allerdings keine Diagnose aussprechen. Ebenfalls besitzt ein Optometrist die nötigen Kompetenzen, Patienten vor und nach Augenoperationen zu betreuen. Dieser ophthalmologische Aspekt ist vermutlich die deutlichste Abgrenzung zum Beruf des Augenoptikers. Die Optometristin darf im Gegensatz zum Augenarzt keine Operationen durchführen oder Medikamente verschreiben. Ihre Arbeit bezieht sich medizinisch gänzlich auf das Messen des Augeninnendrucks, der Betrachtung und ggf. Dokumentation des vorderen Augenabschnitts und des Augenhintergrundes sowie der Dokumentation und Archivierung der Messdaten.
Eine Ausbildung zum Optometristen kann auf vielen Wegen begangen werden. Es gibt keine dreijährige betriebliche Ausbildung wie beim Augenoptiker. Optometristen haben häufig ein Studium im Bereich Augenoptik oder Optometrie absolviert. Augenoptikermeister können sich zum Optometristen mit einer entsprechenden Weiterbildung qualifizieren. Augenoptiker, die über einen staatlich anerkannten Abschluss in Optometrie verfügen, dürfen sich ebenfalls Optometristen nennen. Diese Bezeichnung führen dürfen also bereits Fachhochschulabsolventen mit einem Abschluss als Diplom-Ingenieur, Bachelor bzw. Master of Science in der Fachrichtung Augenoptik/Optometrie. Der Optometrist (HWK), zählt ebenfalls als valider Abschluss, da er von der Handwerkskammer, als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, verliehen wird. Es gibt auch die Möglichkeit, mit nicht-staatlichen Weiterbildungen die Qualifikation zum Optometristen zu erhalten.
Die ZVA Weiterbildung zum Optometrist enthält die gleichen Fragen zu optometrischen Kompetenzen wie in der Kammerprüfung zum Optometristen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) beruft sich auf die Rechtsprechung in puncto Kompetenzen. Daher ist der Augenoptikermeister nach bestandener Verbandsprüfung ebenfalls berechtigt, die Bezeichnung Optometrist zu führen.
Der ZVA rät außerdem, um eine Irreführung seiner Kunden auszuschließen, als ausgewiesener Optometrist auch „Augenoptik“ als Firmenbestandteil zu führen, zumindest, wenn der Betrieb als „Praxis“ bezeichnet werden soll. Als Beispiele nennt der Verband „Praxis für Augenoptik und Optometrie“ bzw. „Praxis für Augenoptik/Optometrie“.