Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen
Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Schleswig-Holstein
Theaterstr. 8
30159
Hannover
Deutschland
Die Landesinnungen (LI) sind die Berufsvertretungen von ca. 1.500 Augenoptikbetrieben in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein. Seit 2008 wird auch die Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Schleswig-Holstein durch die Geschäftsstelle in Hannover betreut. Die Kernaufgabe der Landesinnungen ist es, die Interessen des Augenoptikerhandwerks und der ihr angeschlossenen Mitgliedsbetriebe zu vertreten. Des Weiteren obliegt ihnen die Aus-, Fort- und Fortbildung in den angeschlossenen Bundesländern.
Die LI stehen für die Berufspolitik einer starken Gemeinschaft, die jeden Betriebsinhaber in seiner beruflichen Existenz unterstützt. Hierfür sind Kontakte und Netzwerke auf regionaler und Landesebene sowie – über die Mitgliedschaft im Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) – auf Bundesebene wichtig. Um nur einige wichtige Errungenschaften zu erwähnen:
Ohne die Berufspolitik
- wäre das Refraktionsrecht für Augenoptiker nicht erstritten worden,
- wäre der Augenoptiker nicht der einzige Leistungserbringer im Gesundheitswesen, der auch ohne ärztliche Verordnung Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf,
- wäre die Kontaktlinsenanpassung den Augenärzten vorbehalten,
- würde die Abgabe von Sehhilfen für Versicherte der Krankenkassen im Ausschreibungsverfahren abgewickelt,
- gäbe es keine amtlich anerkannten Sehteststellen von Augenoptikern,
- wäre eine Meisterpräsenz in der Handwerksordnung nicht mehr festgeschrieben,
- würde die Ausnahmegenehmigung ohne Sach- und Fachkundeprüfung erfolgen,
- lägen Gesellenprüfungen und die überbetriebliche Ausbildung allein in den Händen der Handwerkskammern,
- gäbe es keine (kostenfreien) Fachschulen und Fachhochschulen,
- gäbe es keine Verfahren gegen die Ärzte für Augenheilkunde in Sachen eigener Brillenabgabe.
- usw. …
Die LI‘s haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Mitgliedsbetriebe in ihrer alltäglichen und besonders in ihrer nicht alltäglichen Arbeit zu unterstützen und jedem Innungsmitglied als kompetenter Ansprechpartner für seine Belange zur Verfügung zu stehen. Quasi als Versicherung und Informationsportal („Google für Augenoptiker“) für alle betrieblichen Belange. Den Mitgliedsbetrieben wird von den Landesinnungen sowie der innungseigenen Augenoptik Service GmbH Nord (kurz: „ASN Beratung“) eine große Anzahl an Dienstleistungen rund um die Augenoptik geboten. Die Palette der Angebote reicht dabei von A wie arbeitsrechtliche Beratung über B wie Betriebsbewertungen bis Z wie Zusatzversicherungen zur Mitarbeiterbindung.
Im Einzelnen:
A Arbeitsrechtliche Beratung, Ausbildungsmessen
B Betriebsberatung, betriebswirtschaftliche Seminare, Betriebsbewertung, Betriebsbörse
C Checklisten für den betrieblichen Alltag
D Drucksachen (Sehtestbescheinigungen etc.), Datenschutzgrundverordnung: Infos und technische Lösungen
E Existenzgründungberatung
F Freisprechungsfeiern
G Gesellenprüfungen, Gewerbeabfallverordnung
H Homepage www.brille-nord.de, Heilmittelwerbegesetz, Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
I Innungsversammlungen, Interessenvertretung, Innungszeichen/-Aufkleber als Qualitätssymbol
J Jubiläumsurkunden, Jobticus
K Kassennachschau, Krankenkassenabrechnung
L Lehrlingsrolle
M Marketingberatung, Mediation, Medizinprodukteanpassungsgesetz
N Nachfolgeberatung, Notfallordner
O Optometrist: Infos, Fortbildung, Suche
P Präqualifizierung: Hilfestellung beim Verfahren
Q Qualitätsmanagement
R Rundschreiben zu Branchen- und Spezialthemen, Rahmenverträge
S Stellenbörse, Social media
T Transparenzregister
U Überregionale Imagekampagne, Urkunden, Überprüfung von Werbeanzeigen
V Versicherungen, Verpackungsgesetz und Verpackungsregister
W Wettbewerbsrechtliche Beratung
X Xenonscheinwerfer: Rahmenvertrag für Neufahrzeuge
Y YouTube-Tutorials zu Optikthemen
Z Zeugnisse
Natürlich ist die Aufzählung nicht abschließend….
Wie sich gerade auch in den letzten Jahren gezeigt hat, kommen jedes Jahr neue Themen und Herausforderungen hinzu – insbesondere aus Politik und Gesetzgebung. Neben dem allseits bekannten und präsenten Thema der pandemiebedingten Herausforderungen sind hier beispielhaft - allein aus den letzten 5 bis 6 Jahren - die für den einzelnen Betriebsinhaber eigenständig kaum zu bewältigenden Herausforderungen von
- Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen,
- Datenschutzgrundverordnung,
- Geldwäschegesetz,
- Gewerbeabfallverordnung,
- Heil -und Hilfsmittelversorgungsgesetz,
- Kassenrichtlinie,
- Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV),
- Medizinprodukteanpassungsgesetz,
- Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV),
- Nachweisgesetz,
- Transparenzregister,
- Verpackungsgesetz und -Register
zu nennen. Auch hierbei stehen die Landesinnungen als Informationsaufbereiter und Wegweiser durch den unüberschaubaren „Dschungel“ eigentlich völlig branchenfremder Anforderungen Ihren Mitgliedern zur Verfügung, damit diese sich auf Ihre eigentliche augenoptische Tätigkeit konzentrieren können.