Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V.
Alexanderstraße 25 a
40210
Düsseldorf
Deutschland
Die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. (GOL) ist eine Vereinigung zur Qualitätssicherung optometrischer Dienstleistungen. Ihre Mitglieder sind augenoptische Betriebe, die sich bei ihren Dienstleistungsangeboten zur Einhaltung von Leitlinien, zu einer entsprechenden Qualifikation der ausführenden Personen, zu einer bestimmten gerätetechnischen Mindestausstattung und zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichten. Die GOL ist von den bundesweiten Experten für Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (RAL) dazu autorisiert, solchen Betrieben das RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen zu verleihen. Mit diesem Kennzeichen können Betriebe ihren Kunden und Patienten verdeutlichen, dass ihre Dienstleistungen einem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden.
Die im Jahr 2019 gegründete und vom deutschen Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen unterstütze GOL hat außerdem den Begriff Continuing Optometric Education (COE) eingeführt und ist für die Vergabe von COE-Punkten zuständig. Diese können durch die Teilnahme an einer von der GOL oder einem beauftragten Partner zertifizierten Fortbildungsmaßnahme erworben und über einen vorgegebenen Zeitraum als Nachweis für die kontinuierliche Fortbildung gesammelt werden.
Zu den Angeboten der GOL gehört auch das Deutsche Optometristen-Register, welches Personen mit einer Optometrie-Qualifikation und einer Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung listet. Dazu gehören auch OptometristInnen, welche nicht in einem Betrieb mit dem RAL-Gütezeichen arbeiten und welche nicht Mitglied der GOL sind.
Die Güte- und Prüfbestimmungen der GOL
Die von der GOL erarbeiteten und von RAL zertifizierten Güte- und Prüfbestimmungen [link einfügen] definieren den Goldstandard für die Ausübung der Optometrie in Deutschland und ergänzen die vom ZVA herausgegebenen Arbeitsrichtlinien. Sie wurden vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) genehmigt, wodurch die GOL seit 2020 offiziell zur Vergabe des RAL-Gütezeichens Optometrische Leistungen berechtigt ist. Seitdem steigt die Anzahl der Betriebe mit einem RAL-Gütezeichen und die Zahl registrierter Optometristinnen und Optometristen stetig. Knapp 50 augenoptische Betriebe und mehr als 100 in das Register eingetragene OptometristInnen verzeichnet die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. aktuell (Stand April 2022). „Wir freuen uns über den wachsenden Stellenwert der Gütegemeinschaft, aber mindestens genauso über die zunehmenden Eintragungen auf unserer Website“, erklärt Stefan Lahme, seit Dezember 2021 erster Vorsitzender der GOL.
GOL-Mitgliedschaft, RAL-Gütezeichen und Fortbildungspflicht als Wettbewerbsvorteil
„Neue Forschungsergebnisse auf den eng miteinander verzahnten Gebieten Ophthalmologie und Optometrie sowie rasante Fortschritte bei der Geräteentwicklung erfordern eine ständige Aktualisierung des Fachwissens“ – hiervon ist Prof. Dr. Holger Dietze, Vorsitzender des Güteausschusses bei der GOL, überzeugt. „Die Augenoptik/Optometrie ist ein Gesundheitsberuf, bei dem umfassende Gesundheitsdienstleistungen rund um das Auge und das visuelle System erbracht werden. Um dieser hohen Verantwortung gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Fortbildung nach klar definierten Vorgaben notwendig.“
Die Benutzung des RAL-Gütezeichens ist an die Bedingung geknüpft, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen und die regelmäßige Teilnahme durch Fortbildungspunkte (COE-Punkte) zu belegen. Mit der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung betreten die Mitglieder der GOL sowie die im Register gelisteten OptometristInnen jedoch kein Neuland. So ist die kontinuierliche Fortbildung nicht nur bei den deutschen Medizinern, sondern auch bei den OptometristInnen in den USA oder in Großbritannien seit vielen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Mitglieder der deutschen VDCO und des schweizerischen SBAO sind zur einer kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet oder zumindest angehalten.
Die Idee für den Begriff Continuing Optometric Education (COE) entstand aus der gesetzlich vorgeschriebenen Continuing Medical Education (CME) für Mediziner, erklärt Cagnolati. „Für deutsche Ophthalmologinnen und Ophthalmologen besteht bereits seit April 2004 eine Fortbildungspflicht, die Bestandteil des Sozialgesetzbuchs ist. Die Fortbildungsmaßnahmen für den Erhalt der begehrten CME-Fortbildungspunkte werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zertifiziert. (…). Es lag daher sehr nahe, ähnliche Begriffe und ein ähnliches System für die Optometrie zu übernehmen “