Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen - Bundesinnungsverband
Alexanderstraße 25 a
40210
Düsseldorf
Deutschland
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Interessenvertretung des deutschen Augenoptikerhandwerks.
Als Bundesinnungsverband nimmt der ZVA die Gesamtinteressen des Berufsstandes wahr. Die Mitglieder des ZVA sind die ihm angeschlossenen Landesinnungsverbände bzw. Landesinnungen. In diesen Verbänden sind die örtlichen oder regionalen Augenoptikerinnungen organisiert, die wiederum durch Obermeister repräsentiert werden. Die Mitglieder der Innungen sind die Augenoptikerbetriebe. Die Innungsmitgliedschaft ist freiwillig.
Das höchste Organ des ZVA ist die Mitgliederversammlung, die sich aus Vertretern der örtlichen und regionalen Augenoptikerinnungen zusammensetzt. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik, genehmigt den Haushalt und wählt den ZVA-Vorstand.
Im Bereich der Berufspolitik verhandelt der ZVA mit dem Gesetzgeber, Bundesministerien, Behörden und Krankenkassen. Er bietet Informationen für Augenoptiker, Verbraucherverbände, Medien, Krankenkassen, Politik, Gesetzgeber und die augenoptische Industrie. Der ZVA ist zudem verantwortlich für die Entwicklung des Berufsprofils sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Er stellt seinen Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit betriebswirtschaftliche Benchmarks, Statistiken und Marktbeobachtungen zur Verfügung. Zu ausgewählten Themen veröffentlicht der Verband regelmäßig Praxisleitfäden und Checklisten für Augenoptiker und Optometristen. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sensibilisiert der ZVA die Verbraucher mittels verschiedener Maßnahmen für die Bedeutung des guten Sehens sowie die damit verbundene Rolle der Innungsaugenoptiker.