Nahrungsergänzungsmittel
Inhalt
Nahrungsergänzungsmittel sind für die Anbieter dieser Substanzen ein milliardenschwerer Markt. Diese Substanzen sind definiert als Nährstoffe in konzentrierter Form, die nur dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Für sie gilt das Lebensmittelrecht. Sie können ohne wissenschaftliche Prüfung auf den Markt gebracht werden. Es ist lediglich eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erforderlich. Eine Zulassung wie bei Arzneimitteln aufgrund wissenschaftlicher Evidenz erfolgt nicht. Zu den bekanntesten Arzneimitteln, die die Gesundheit des Auges fördern und Erkrankungen vermeiden helfen sollen, gehören neben Vitaminpräparaten und Mineralien auch Lutein/Zeaxanthin und Omega-3-Fettsäuren. Omega-3-Fettsäuren sollen beim trockenen Auge hilfreich sein. Vitamine und Lutein (AREDS-Cocktail) sollen helfen, eine AMD zu vermeiden. Das Sehen soll durch Vitamine verbessert werden. Für diese Behauptungen gibt es nur wenige wissenschaftlich fundierte Belege. Toxische Wirkungen von Vitamin A (erhöhtes Lungenkrebsrisiko bei Rauchern und ehemaligen Rauchern) und Zink (z.B. Blutarmut) zeigen, dass Nahrungsergänzungsmittel auch negative Nebenwirkungen haben können.
Der Vortrag behandelt folgende Themen:
- Lebensmittelrechtliche Grundlagen von Nahrungsergänzungsmitteln
- Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln
- Zulassung von Nahrungsergänzungsmittel
- Spezielle Nahrungsergänzungsmittel für das Auge
- Nutzen und Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln
Abschließend wird die Frage diskutiert, ob Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich erforderlich sind.