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5 Ergebnisse für „optometrie“
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27 Lehrinhalt(e)
LIV Bayern – Bayerischer Landesinnungsverband für Augenoptik und Optometrie
Der Bayerische Landesinnungsverband für Augenoptik und Optometrie (LIV Bayern) ist die zentrale Interessenvertretung für AugenoptikerInnen und OptometristInnen in Bayern.
Wir setzen uns für eine hochwertige Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und die Stärkung des Berufsstandes ein.
Der LIV Bayern nutzt den COE-Campus als moderne Plattform, um Wissen, Netzwerk und Unterstützung gezielt für BetriebsinhaberInnen und GründerInnen verfügbar zu machen
Wir setzen uns für eine hochwertige Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und die Stärkung des Berufsstandes ein.
Der LIV Bayern nutzt den COE-Campus als moderne Plattform, um Wissen, Netzwerk und Unterstützung gezielt für BetriebsinhaberInnen und GründerInnen verfügbar zu machen
Optik und Technik
Präsenzveranstaltung
München
Praxisseminar: Subjektive Augenglasbestimmung Modul 2
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie in der Praxis beim binokular-refraktiven Abgleich genaue und verträgliche Korrektionswerte ermitteln. Im Vordergrund steht das Üben und Festigen des Erlernten in Kleingruppen an modernen Geräten.
Optik und Technik
Präsenzveranstaltung
München
Praxisseminar: Subjektive Augenglasbestimmung Modul 3
Wir leben in einer Zeit, in der sehr hohe Anforderungen an das Nahsehen gestellt werden. In diesem Praxisseminar erlernen Sie moderne Methoden zur Ermittlung zeitgemäßer Nahkorrektionen.
Marketing
Präsenzveranstaltung
Hannover
Durch Marketing strategisch erfolgreich - Mehr Vielfalt dank kreativer Geschäftsmodelle
Wie wichtig sind eine Unternehmensstrategie und ein darauf basierendes Marketingkonzept zur Erreichung von Unternehmenszielen? Wie definiert man Ziele und Strategie und entwickelt das passende Konzept? Was hat die Sortimentsgestaltung damit zu tun? Wie kontrolliert man den Erfolg der Maßnahmen?
Unternehmensstrategie
Präsenzveranstaltung
Nürnberg
Unternehmermodell: Präsenzphase Augenoptik, Hörakustik - P AO
Unternehmer/innen oder Geschäftsführer/innen aus Betrieben mit 1 bis 50 Beschäftigten. In Ausnahmefällen kann auch ein verantwortlicher Filialleiter / eine verantwortliche Filialleiterin mit schriftlicher Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 2 teilnehmen.