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Unternehmensstrategie
Präsenzveranstaltung
Karlsruhe
BG-Seminar „Unternehmermodell“
Die Verpflichtung, die Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter zu gewährleisten, besteht per Gesetz. Üblicherweise wird hierfür eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, -techniker, -meister) in Anspruch genommen. In Kleinbetrieben kann jedoch der Inhaber bzw. Betriebsleiter, nach Besuch des Seminars, die Aufgaben der Arbeitssicherheit selbst durchzuführen.